AGB – Haus- und Platzordnung

AGB – Haus- und Platzordnung

 

Diese Haus- und Platzordnung ist verbindlich für alle Besucher des Gut Orla und wird durch den Aufenthalt anerkannt. Der Hauseigentümer behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen in schriftlicher Form zu vereinbaren.

Im Schwerpunkt werden Haus und Gelände für Liverollenspielveranstaltungen genutzt. Bei anderweitiger Vermietung gelten diesbezügliche Regeln sinngemäß. „Gesunder Menschenverstand“ wird bei allen nicht näher bezeichneten Situationen vorausgesetzt.

  1. Rauchen/Drogen
    1. Das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt. Dies schließt das Rauchen von Shishas und elektronischen Zigaretten mit ein.
    2. Das Rauchen in den Eingangsbereichen des Hauses ist zu unterlassen.
    3. Im Außenbereich ist das Rauchen gestattet. Zigarettenstummel und sonstiger anfallender Müll dürfen nicht weggeworfen, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
    4. Das Mitbringen von Drogen jeglicher Art ist generell untersagt. Bei Verdacht auf Drogenkonsum auf Gut Orla sowie auf dem Grundstück, wird umgehend die Polizei informiert und sofort vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

 

  1. Sicherheit
    1. Die Scheunen, Öltanks, Kellerräume und Platten im Boden sind nicht zu betreten. Das Betreten von Kulissen, Klettern auf Bäumen, Mauern und Gebäudeteilen etc. ist untersagt.
    2. Flucht- und Rettungswege, insbesondere Treppen und Korridore, sind jederzeit freizuhalten und keinesfalls zu versperren oder abzuschließen. Die Anlagen zum Brandschutz, zur Ersten Hilfe etc. sind, sofern sie nicht benötigt werden, an den dafür vorgesehenen Plätzen zu belassen, pfleglich zu behandeln und in ihrer Funktion nicht zu beeinträchtigen.
    3. Fenster und Türen sind beim Verlassen der Gebäude zu schließen um witterungsbedingten Schäden vorzubeugen.
    4. Das Licht ist in allen Räumen nach Verlassen auszuschalten.

 

  1. Feuer
    1. Feuer ist nur in den dazu vorgesehenen Feuerstellen zu entzünden. Kamine sind keine Feuerstellen.
    2. Jegliche Feuer müssen ununterbrochen beaufsichtigt werden. Wird ein Feuer unbeaufsichtigt oder unzureichend gesichert aufgefunden, führt dies zum Ausschluss der Veranstaltung des Verantwortlichen.
    3. In Art und Menge angemessene Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe griffbereit zu halten.
    4. Es sind absolut keine Feuer, Glut und Flammen im Haus erlaubt. Dies schließt Kerzen, Laternen, Gaskocher, Kamine etc. mit ein.
    5. Nicht vom Hauseigentümer oder in Verlängerung durch die Spielleitung autorisiertes Benutzen von Pyrotechnik, Feuerwerken und Reizstoffen ist untersagt und führt zum Verweis vom Gelände.
    6. Brennholz ist bei Bedarf mitzubringen. Vorhandene Bestände können nach vorheriger Absprache vom Vermieter bezogen werden. Auf dem Gelände ist keinerlei Brennmaterial zu sammeln.

 

  1. Abfall / Müll
    1. Müll ist nach den Regeln der Mülltrennung in den vorhergesehenen Behältern zu sammeln. (Papier, Plastik, Bio, Restmüll, Glas und Pfand).
    2. Es wird keinerlei Müll (Hygieneartikel, Lebensmittel etc.) in Toiletten, Waschbecken etc. entsorgt!
    3. Der Müll ist vom Mieter zu entsorgen. Bereits getrennte Abfälle (Papier, Plastik, Bio, Restmüll, Glas und Pfand) können nach Absprache gegen Gebühr vom Vermieter entsorgt werden.

 

  1. Wasser
    1. Trinkwasser ist nur an ausgewiesenen Stellen verfügbar. Beispielsweise ist das Wasser an den Zapfstellen des Außengeländes kein Trinkwasser.

 

  1. Ökologie und Naturschutz
    1. Das Ausgraben und Zerstören von Pflanzen auf dem gesamten Gelände ist untersagt.
    2. Die Feuchtwiese ist Naturschutzgebiet; sie darf betreten, aber nicht verändert werden. Der Mieter ist angehalten, sich diesbezüglich angemessen zu verhalten; beispielsweise sind Graben, Zelten und jede Art der Verschmutzung und Müllentsorgung zu unterlassen.
    3. Im Außenbereich dürfen keinerlei Lebensmittel entsorgt werden; dies dient der Minimierung des von wildlebenden Tieren natürlicherweise ausgehenden Gefahrenpotentials und der Seuchenverhütung. (Wildtiere wie Wölfe, Wildschweine oder Füchse erkranken durch Essensreste leicht an für Menschen nicht unbedingt infektiösen, für Tiere aber potentiell tödlichen Krankheiten, wie beispielsweise der Aujeszkyschen Krankheit oder der Afrikanischen Schweinepest.)
    4. Wir bitten, auf einen ressourcenschonenden Umgang mit Strom, Wasser und Müll etc. zu achten.
    5. Rauchen und jegliches Feuer machen, ist auf der Nasswiese und im Wald aus naturschutzgründen, nicht gestattet.

 

Nutz- und Spielbereich

  1. Das Haus ist in den im Grundriss ausgewiesenen Bereichen von Erd- und Obergeschoss komplett nutz- und bespielbar. Nebengebäude können in schriftlicher Absprache mit dem Eigentümer unter Auflagen freigegeben werden.
  2. Die Betriebswohnung und die hauseigenen Büros im Erdgeschoss sind kein Spielbereich und nur nach Aufforderung durch befugte Personen wie Eigentümer, beauftragte Personen oder Bewohner zu betreten.
  3. Als Spielgelände stehen im Außenbereich der vordere und hintere Teil des Grundstückes sowie den hinten angeschlossenen Teil des Waldes zur Verfügung.

 

  1. Sauberkeit und Ordnung
    1. Matratzen sind bei jeglicher Nutzung (Bettzeug, Schlafsäcke, etc.) ausnahmslos mit Spannbettlaken zu beziehen.
    2. Die Zimmer sind sauber und gemäß Übergabemappe zu hinterlassen. Dies schließt die Reinigung des Bades und das Wischen der Böden mit ein.
    3. Die Flure und Gemeinschaftsräume (Schankraum, Küche etc.) sind sauber und gewischt zu hinterlassen (siehe Übergabemappe).
    4. Das Gelände ist ordentlich zu hinterlassen. Der gesamte Müll (Zigarettenstummel, Trassierband, Kronkorken etc.) ist mitzunehmen bzw. zu entsorgen.

 

  1. Tiere
    1. Das Mitbringen von Tieren ist im Vorhinein mit dem Vermieter abzusprechen.

 

  1. Küche, Lebensmittelversorgung und Geschirr
    1. Das Zubereiten und Verarbeiten von Lebensmitteln ist ausschließlich im Küchenbereich oder an hierfür ausgewiesenen Stellen (z.B. Außengrillplatz) gestattet.
    2. Das Säubern und Spülen von Geschirr ist ausschließlich in ausgewiesenen Bereichen gestattet. In Bädern ist dies ausdrücklich untersagt, da die Gefahr durch Rohrverstopfung besteht.
    3. Geschirr, Besteck und Kochmaterial sind ausschließlich im sauberen Zustand in die vorhergesehenen Schränke zu verstauen.

 

  1. Haftung / Schäden
    1. Der Hauseigentümer / Vermieter haftet nicht für Schäden und Verluste, die Mietern während des Aufenthalts entstehen.
    2. Entstandene Schäden sind dem Vermieter vor Abreise zu melden.
    3. Der Vermieter behält sich vor, bei nicht ordnungsgemäßem Verlassen eine Reinigungsfirma zu beauftragen und den Mieter mit den Kosten zu belasten.

 

  1. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können mit einem Platzverweis und weiteren Schritten geahndet werden.

 

Geht freundlich, ehrlich und verantwortungsbewusst miteinander um und habt Spaß.

Schäden etc. können bei der Benutzung entstehen; bitte verschweigt entstandene Schäden nicht und weist uns darauf hin, falls Euch Mängel auffallen, denn nur dann können wir reagieren und Gut Orla als schöne Location erhalten.

Wir als Vermieter wünschen einen schönen Aufenthalt und viel Spaß im Gut Orla.

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